Zur aktuellen COVID-19 Situation:
Meine Praxis ist weiter geöffnet. Ein 1,5m Abstand bei unserem Gespräch kann eingehalten werden, die Hygienemaßnahmen in der Praxis sind nochmals intensiviert worden. Die Terminvergabe ist so großzügig konzipiert, dass Sie nicht mit anderen Klienten zusammentreffen. Auf Anfrage mache ich auch Beratungen über Telefon oder als Videositzungen.
Ablauf
Vor Beginn unserer Zusammenarbeit vereinbaren wir einen Termin für ein kostenloses telefonisches Vorgespräch. Es dauert rund 20 bis 30 Minuten. Wir unterhalten uns in aller Ruhe, lernen uns kennen und klären Ihre Fragen und Ziele.
Wenn Sie sich für ein Erstgespräch entschieden haben, sende ich Ihnen per Mail einen Fragebogen und weitere Informationen zu meiner Arbeitsweise.
Im Erstgespräch erfolgt eine individuelle psychosoziale Diagnostik und gemeinsame Planung. Wir stimmen dann gemeinsam die Häufigkeit der Sitzungen (zweiwöchentlich, monatlich, etc.) und die jeweilige Sitzungsdauer (60, 90, 120 Minuten) ab. Da die Therapiestunden sehr effektiv und intensiv sind, ist ein wöchentlicher Rhythmus – wenn überhaupt – meist nur am Anfang erforderlich. Sind erst einmal hilfreiche Prozesse in Gang gekommen, können die Sitzungen in größeren Abständen abgehalten werden. Als Sitzungsdauer für Psychotherapie und Coaching empfehle ich 90 Minuten, um aufkommende Themen tiefgründig und abschließend bearbeiten zu können.
Honorar / Kosten
Das Honorar für meine Leistungen als Therapeutin und Coach beträgt 80 Euro pro Stunde (60 Minuten). Das Honorar gilt sowohl für Therapie-Sitzungen wie auch für Erstgespräche.
Je nach Sitzungsdauer ergeben sich zum Beispiel folgende Beträge:
60 Minuten: 80 Euro
90 Minuten: 120 Euro
120 Minuten: 160 Euro
Eine Ausnahme gilt bei Kindern und Jugendlichen. Eine Sitzung bei Kindern und Jugendlichen dauert in der Regel 60 – 90 Minuten. Mein Honorar bei Kindern und Jugendlichen beträgt unabhängig von der Sitzungsdauer 80 Euro pro Sitzung.
Als psychotherapeutische Heilpraktikerin und systemische Hypnotherapeutin arbeite ich in einer Privatpraxis. Sie sind Privatpatient und begleichen als direkter Vertragspartner die Rechnung selbst. Hierzu schließen wir vor Therapiebeginn einen schriftlichen Behandlungsvertrag ab.
Ihre Rechnung bekommen Sie direkt nach der Sitzung. Begleichen Sie diese bitte in bar.
Gesetzliche Krankenkassen
Die Therapiekosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht erstattet. Die Behandlungskosten können jedoch als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Private Krankenkassen & Zusatzversicherungen
Manche private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten die Therapiekosten teilweise oder sogar vollständig. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrer Versicherung.